Allgemeine Gechäftsbedingungen der Immovia UG – (Stand 29.09.2022)

 

  1. Vertragsabschluss
    • Geltung der AGB

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge der Immovia UG mit den Weiterbildungs-Vertragspartnern (FVP) soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde. Weiterbildungs-Vertragspartner (FVP) sind jene Personen, die aufgrund eines mit der Immovia abgeschlossenen Vertrages zur Nutzung der von der Immovia angebotenen Dienstleistungen im Bereich der Weiterbildung berechtigt sind.

                1.2. Vertragsabschluss Papierform

Der Vertrag über die Weiterbildungs-Dienstleistungen kommt durch Unterschrift des Vertragspartners zustande. Immovia kann den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ab dem Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Für den Vertragspartner gilt das gesetzliche Widerrufsrecht, über welches er bei Vertragsabschluss gesondert belehrt wird.

1.3. Online – Abschluss

Beim Online – Abschluss über eine Website stellt der Vertragspartner durch Anklicken der Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ ein verbindliches Angebot auf Abschuss eines Vertrages. Die Annahme des Angebots (und damit der Vertragsabschluss) erfolgt durch Bestätigung per E – Mail. Immovia speichert den Vertragstext und sendet die Vertragsdokumente in der Bestätigung per E – Mail zu. Immovia kann den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ab dem Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Für den Vertragspartner gilt das gesetzliche Widerrufsrecht, über welches er bei Vertragsabschluss gesondert belehrt wird.

  1. Leistungsumfang

 

2.1.  Live – Webinare, Dauer, Termine,  Anzahl

 

Die Immovia bietet in jedem Kalendermonat zwei Live – Webinare von jeweils 2-stündiger Dauer an. Die Termine für die Live – Webinare werden dem Vertragspartner rollierend für jeweils 12 Monate im Voraus mitgeteilt.

 

2.2. Live – Webinare, Inhalte

 

Die Immovia stellt sicher, dass immer  24 Live – Webinare mit unterschiedlichen Themen angeboten werden. Die Themen orientieren sich an den Anforderungen des § 15b MaBV (Weiterbildungsverpflichtung für Immobilienmakler). Die Immovia ist berechtigt, die Inhalte anzupassen. Weiterhin ist die Immovia berechtigt, während der Dauer des Vertrages Live – Webinare gleichen Inhalts zu wiederholen.

 

 

2.3. Live – Webinare, Zugang

Der Auftragnehmer erhält von der Immovia für jedes  Live – Webinar einen Zugangslink rechtzeitig vorher per E – Mail  zur Verfügung gestellt.

2.4. Live – Webinare, Dokumentation

Für jede erfolgte Teilnahme erhält der AN im ersten Schritt das Skript zum Webinar sowie eine eigens für den vermittelten Inhalt konzipierte Lernerfolgskontrolle(LEK)  per E – Mail Nach Rücksendung bzw. ausfüllen der (LEK) erhält der AN das Teilnahmezertifikat.

2.5. Live – Webinar, Teilnahmeberechtigung

Der AN ist berechtigt, während der Dauer des Vertrages bis zu 2 Personen anzumelden und für diese beiden Personen Teilnahmezertifikate zu erhalten. Eine Änderung einer einmal benannten Person ist möglich. Dabei wird ein Kontingent von maximal 20 Zeitstunden je angemeldeter Person unterstellt. Nicht In Anspruch genommene Zeitkontingente können auf eine weitere Person übertragen werden.

  1. Vergütung

 

3.1. Höhe der Vergütung

Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem Vertragsabschluss. Der AN ist berechtigt, die Mwst . bei Änderungen entsprechend anzupassen.

3.2. Fälligkeit der Vergütung

Sind beim Vertragsabschluss monatliche Beträge vereinbart, so sind diese Beträge jeweils am im Voraus  am Monatsersten für den jeweiligen Kalendermonat (Teilzahlungszeitraum) fällig.

3.3. Teilnahme am SEPA – Lastschriftverfahren

Der AG ist verpflichtet, am SEPA – Lastschriftverfahren teilzunehmen, um die vereinbarten Vergütungen zu begleichen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Der AG wird dem AN hierfür ein schriftliches Lastschriftmandat erteilen. Der AG ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass sein Bankkonto die jeweils erforderliche Deckung für die Belastung mit fälligen Beträgen aufweist.

3.4. Dauerrechnung

Der AN ist berechtigt, kalenderjährlich eine Dauerrechnung über die fälligen Beträge zu stellen.

3.5. Zahlungsverzug

Befindet sich der AG in Zahlungsverzug, behält sich die Immovia das Recht vor, dem AG Verzugskosten in Rechnung zu stellen, wenn diese Kosten vom AG schuldhaft verursacht wurden. Hierunter fallen neben Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, insbesondere Mahn- und Inkassospesen, Gerichtsgebühren und Anwaltskosten.

Sind monatliche Vergütungsbeträge vereinbart und befindet sich der AG mit  einem  Betrag in Verzug,, der der Summe von zwei monatlichen Gesamtbeträgen entspricht, ist die Immovia berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. In diesem Fall ist die Immovia berechtigt, einen weiteren Schadenersatz  nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.

  1. Vertragslaufzeit, Beginn, Kündigung

 

4.1. Beginn, Laufzeit, Verlängerung

 

Beginn und Laufzeit des Weiterbildungsvertrages werden bei Abschluss vereinbart. Eine automatische Verlängerung des Vertrages erfolgt nicht. Der AN ist berechtigt, den Beginn der Leistungserbringung um bis zu 3 Monate nach hinten zu verschieben. Die Laufzeit des Vertrages verschiebt sich dann dementsprechend ebenfalls um bis zu 3 Monate nach hinten. Der AG ist vom AN über eine Verschiebung rechtzeitig zu informieren.

 

4.2. Kündigung

 

Während der Dauer des Weiterbildungsvertrages ist keine Kündigung möglich. Hiervon unberührt ist das Recht auf außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund.

 

4.3. Erklärung

Jede Erklärung ist per Brief an die Immovia UG, Gebelestraße  26a, 81679 München oder per Mail an die info@immovia.eu abzugeben.

 

  1. Schlussbestimmungen

 

5.1.Änderungen dieser AGB

 

Immovia ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Ausnahme der Hauptleistungspflichten mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Hauptleistungspflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen. Immovia wird den Vertragspartner über die Änderungen in Kenntnis setzen und dem Vertragspartner die Gelegenheit geben, den Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Inkenntnissetzung zu widersprechen, und besonders darauf hinweisen, dass die Änderungen bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam werden.

 

5.2.

 

Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollten ein oder mehrere Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.

 

5.3. Vertragssprache

Vertragssprache ist deutsch