Wer muss sich weiterbilden ?
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen sind bestimmte Personen verpflichtet, sich kontinuierlich weiterzubilden. Dazu gehören Immobilienmakler, Wohnimmobilienverwalter, Gewerbetreibende und Mitarbeiter, die an der Vermittlung oder Verwaltung beteiligt sind. Es reicht also nicht aus, wenn zum Beispiel nur der Geschäftsführer einer GmbH die Weiterbildung nachweisen kann, die an der Vermittlung beteiligte Beschäftigte der Firma aber nicht.
Wie viel Weiterbildung ist vorgeschrieben ?
Ein Immobilienmakler oder Wohnimmobilienverwalter ist dazu verpflichtet, innerhalb von drei Jahren 20 Stunden Weiterbildung nachzuweisen. Wenn jemand sowohl als Makler als auch als Verwalter tätig ist, erhöht sich dieser Betrag auf 40 Stunden innerhalb desselben Zeitraums. Die Weiterbildung muss in zwei aufeinanderfolgenden Zeitperioden von jeweils drei Jahren absolviert werden. Der erste Zeitraum erstreckt sich von 2018 bis 2020, der zweite von 2021 bis 2023. Das Webinarpaket 2024 bis 2026 der Immovia ist exakt auf diese Anforderungen abgestimmt.
Was muss inhaltlich vermittelt werden ?
Die inhaltlichen Anforderungen an die Weiterbildung sind gemäß § 15b MaBV Anlage 1 festgelegt. Die Immovia hält sich strikt an diese Vorgaben und orientiert ihre Schulungen entsprechend ausgerichtet. In unseren Live-Webinaren legen wir besonderen Wert darauf, einen direkten Bezug zur realen Maklerpraxis herzustellen. Dadurch möchten wir den Teilnehmern nicht nur theoretische Grundlagen vermitteln, sondern auch die persönlichen Erfahrungen unserer Referenten weitergeben.
Was sind die Anforderungen an die Weiterbildungsmaßnahme ?
Eine Zertifizierung oder staatliche Anerkennung der Weiterbildungsanbieter ist nicht vorgesehen. Dennoch obliegt es dem Anbieter der Weiterbildung, sicherzustellen, dass die Qualität der Maßnahme bestimmten Standards entspricht. Dies erfordert eine sorgfältige Planung, systematische Organisation und die Gewährleistung der Qualifikation der Weiterbildungsleiter.
Die Immovia gewährleistet seit vielen Jahren die Erfüllung sämtlicher gesetzlicher Anforderungen an Weiterbildungsmaßnahmen. Dazu gehören unter anderem regelmäßige Lernerfolgskontrollen sowie die Ausstellung entsprechender Zertifikate.
Weitere Einzelheiten finden sich in Anlage 2 der MaBV
Wie lange muss die Weiterbildung rückwirkend nachgewiesen werden können ?
Gemäß den geltenden Vorschriften müssen Personen in der Immobilienbranche ihre Weiterbildung rückwirkend für einen Zeitraum von fünf Jahren nachweisen können. Die Überwachung und Prüfung dieser Bestimmungen obliegt den Aufsichtsbehörden in den Bundesländern, darunter die Industrie- und Handelskammern (IHKs) sowie die Gewerbe- und Ordnungsämter. Diese Behörden sind dafür verantwortlich sicherzustellen, dass die Weiterbildungspflicht ordnungsgemäß erfüllt wird und die erforderlichen Nachweise erbracht werden. Es liegt in der Verantwortung der Immobilienfachleute, sicherzustellen, dass sie die entsprechenden Anforderungen erfüllen und ihre Weiterbildungsdokumentation sorgfältig aufbewahren.